Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
Bundesblatt Nr. 39, 5. Oktober 2010 › Seccion Unica
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Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
10.082 Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru vom 8. September 2010 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris LeuthardDie Bundeskanzlerin: Corina CasanovaÜbersicht Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Peru ist am 24. Juni 2010 von der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen in Reykjavik sowie von Peru am 14. Juli 2010 in Lima unterzeichnet worden. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb und die technische Zusammenarbeit. Der Dienstleistungshandel ist Gegenstand einer spezifischen Verhandlungsklausel. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der EFTA-Staaten mit Peru geregelt. Das Freihandelsabkommen mit Peru verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Warenexporte. Den Parteien werden zudem bei Investitionen Öffnungen und Rechtsgarantien eingeräumt (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). In Bezug auf den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum bestätigt oder verstärkt das Abkommen für gewisse Bereiche das Schutzniveau der bestehenden WTO-Verpflichtungen. Es enthält ausserdem Bestimmungen zur Biodiversität. In Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen haben sich die EFTA-Staaten und Peru auf ein Verpflichtungsniveau geeinigt, das demjenigen des in Revision befindlichen plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen nahekommt (im Gegensatz zur Schweiz und den anderen EFTAStaaten ist Peru nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens). Damit Peru vollumfänglich von den neuen Möglichkeiten des Freihandelsabkommens profitieren kann, sieht dieses Begleitmassnahmen und technische Unterstützung vor. Peru ist gegenwärtig bemüht, sein Netz von Präferenzabkommen auszudehnen. Das vorliegende Abkommen ermöglicht den EFTA-Staaten, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Peru zu verstärken und besonders allfällige Diskriminierungen aus präferenziellen Abkommen zu beseitigen, die Peru mit einigen unserer Hauptkonkurrenten, unter anderem mit den USA, Kanada, der EU und Japan, abgeschlossen hat oder aushandelt. Peru gehört zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Schweiz in Lateinamerika. Die peruanische Wirtschaft verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank diesem Abkommen vermehrt werden nutzen können. Die Schweizer Exporte nach Peru beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt rund 95 Millionen Franken, die Warenimporte aus Peru auf rund 41 Millionen Franken. Ende 2008 betrug die Höhe der schweizerischen Direktinvestitionen in Peru etwa 440 Millionen Franken. 6166Inhaltsverzeichnis Übersicht 6166 1 Würdigung des Abkommens 6169 2 Ausgangslage der Beziehungen zwischen der Schweiz und Peru 6171 2.1 Wirtschaftsentwicklung und Aussenwirtschaftspolitik Perus 6172 2.2 Menschenrechtslage in Peru 6173 2.3 Vertragliche Beziehungen zwischen der Schweiz und Peru und Zusammenarbeit in internationalen Organisationen 6174 2.3.1 Bilaterale vertragliche Beziehungen 6174 2.3.2 Zusammenarbeit in internationalen Organisationen 6175 2.3.3 Internationale Übereinkommen und Protokolle über den Umweltschutz 6175 2.3.4 Perus Aktivitäten auf regionaler Ebene 6175 2.4 Handelsverkehr und Investitionen 6176 2.5 Schweizer Entwicklungszusammenarbeit mit Peru 6176 3 Verlauf der Verhandlungen 6178 4 Inhalt des Freihandelsabkommens 6179 4.1 Warenverkehr 6180 4.1.1 Zollabbau und Handelsdisziplinen 6180 4.1.2 Bestimmungen zu den verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen 6182 4.1.3 Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterung 6182 4.2 Dienstleistungen 6183 4.2.1 Anerkennung von Qualifikationen 6184 4.3 Investitionen 6184 4.4 Geistiges Eigentum 6186 4.5 Öffentliches Beschaffungswesen 6188 4.6 Wettbewerb 6190 4.7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit 6191 4.8 Weitere Bestimmungen 6192 4.8.1 Institutionelle Bestimmungen 6192 4.8.2 Streitbeilegung 6193 4.8.3 Präamb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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