Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Auszug


Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Übersetzung1

Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Abgeschlossen in New York am 9. Dezember 1994

Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Juni 20072 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 9. November 2007 In Kraft getreten für die Schweiz am 9. Dezember 2007

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,

zutiefst besorgt über die wachsende Zahl von Todesfällen und Verletzungen durch vorsätzliche Angriffe gegen Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetes Personal,

in dem Bewusstsein, dass Angriffe gegen Personal, das im Namen der Vereinten Nationen handelt, oder sonstige Misshandlungen dieses Personals, gleichviel von wem sie begangen werden, nicht gerechtfertigt und nicht hingenommen werden können,

in der Erkenntnis, dass Einsätze der Vereinten Nationen im Interesse der gesamten Völkergemeinschaft und im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen3 durchgeführt werden,

in Anerkennung des wichtigen Beitrags, den das Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetes Personal zu den Bemühungen der Vereinten Nationen in den Bereichen vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung, Friedenssicherung, Friedenskonsolidierung sowie humanitäre und andere Einsätze leistet,

eingedenk der bestehenden Vereinbarungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal, einschl...

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