Botschaft über die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem und über die Änderung des Patentgesetzes
Bundesblatt Nr. 24, 21. Juni 2005 › Seccion Unica
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Botschaft über die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem und über die Änderung des Patentgesetzes
05.040 Botschaft über die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem und über die Änderung des Patentgesetzes vom 18. Mai 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe zu zwei Bundesbeschlüssen betreffend die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) sowie das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente und zu einer Revision des Patentgesetzes. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 18. Mai 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem zur Genehmigung und schlägt ihm die erforderlichen Gesetzesanpassungen vor. Ausgangslage Die Rahmenbedingungen für das europäische Patentsystem haben sich seit dessen Schaffung mit dem Aufkommen neuer Technologien und der Einbindung des europäischen Wirtschaftssystems in den Welthandel beträchtlich geändert. Diese Entwick-lung sowie der Beitritt einer Reihe von weiteren Staaten machten eine Reform unumgänglich. Die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ-Revisionsakte) und das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ-Sprachenübereinkommen) modernisieren das europäische Patentsystem unter Wahrung der bewährten Grundlagen. Sie schaffen die Voraussetzungen, damit das europäische Patentsystem den hohen Ansprüchen von Gegenwart und Zukunft entsprechen kann. Die Übereinkommen wurden im Jahre 2000 ausgehandelt und von der Schweiz unterzeichnet. Inhalt der Vorlage Mit der EPÜ-Revisionsakte wurde das Europäische Patentübereinkommen annähernd 30 Jahre nach seiner Unterzeichnung erstmals umfassend revidiert und modernisiert. Eine grosse Zahl der einstimmig angenommenen Änderungen betreffen technische Gesichtspunkte und Aspekte des Verfahrens. In Bezug auf das mate-rielle Patentrecht ist hervorzuheben, dass der Schutz der weiteren medizinischen Indikationen im Übereinkommen verankert wurde. Dabei wurde die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (EPA) und der grossen Mehrheit der nationalen Gerichte kodifiziert. Um die Europäische Patentorganisation politisch besser zu verankern, sieht das Europäische Patentübereinkommen neu die regelmässige Einberufung von Ministerkonferenzen vor. Mit dem fakultativen EPÜ-Sprachenübereinkommen sollen die durch Übersetzungen der Patentschriften bedingten Kosten für europäische Patente, die den Patentschutz in Europa im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und Japan massiv verteuern, um ungefähr 50 % sinken. Die Unterzeichnerstaaten verzichten hierzu auf sämtliche Übersetzungserfordernisse eines in einer Amtssprache des EPA (Deutsch, Französisch, Englisch) erteilten Patents, wenn eine der Amtssprachen des EPA zugleich eine nationale Amtssprache ist. Tritt das Übereinkommen für die Schweiz in Kraft, so werden europäische Patente in englischer Sprache auch ohne Übersetzung in eine Landessprache in der Schweiz Wirkung entfalten. In Gerichtsverfahren soll der Patentinhaber indessen weiterhin verpflichtet werden können, auf eigene Kosten Übersetzungen des umstrittenen Patents in einer anerkannten Amtssprache einzurei-chen. 3774 Inhaltsverzeichnis Übersicht 3774 Abkürzungsverzeichnis 3777 1 Grundzüge der Verträge 3779 1.1 EPÜ-Revisionsakte 3779 1.1.1 Ausgangslage 3779 1.1.2 Verlauf der Verhandlungen 3779 1.1.3 Verhandlungsergebnis 3780 1.1.4 Überblick über den Inhalt des Vertrags 3780 1.1.5 Würdigung 3781 1.1.6 Ergebnisse der Vernehmlassungen 3781 1.1.7 Dringlichkeit 3782 1.2 EPÜ-Sprachenübereinkommen 3782 1.2.1 Ausgangslage 3782 1.2.2 Verlauf der Verhandlungen 3783 1.2.3 Verhandlungsergebnis 3783 1.2.4 Überblick über den Inhalt des Vertrags 3783 1.2.5 Würdigung 3783 1.2.6 Ergebnisse der Vernehmlassungen 3784 2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Verträge 3785 2.1 EPÜ-Revisionsakte 3785 2.1.1 Institutionelle und politische Reformen 3785 2.1.2 Materielles Recht 3786 2.1.3 Änderungen betreffend das Verfahren vor dem Europäischen Patentamt 3788 2.1.4 Änderungen in der internen Organisation des Europäischen Patentamtes 3791 2.1.5 Formelle Änderungen 3791 2.1.6 Vorbehalte 3...
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