Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

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941.113 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission vom 2. Dezember 2010 1 Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 98 Abs. 2 Ziff. 2 des Gerichtsgesetzes vom 2. April 1987 2 als Verordnung: I....

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Auszug


Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

941.113

Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

vom 2. Dezember 2010[1]

Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. [2]

als Verordnung:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Zusammensetzung

Art. 1. 1 Der Verwaltungsrekurskommission gehören als Mitglieder drei hauptamtliche und sechs nebenamtliche Richterinnen oder Richter an.

2 Die hauptamtlichen Richterinnen oder Richter sind Abteilungspräsidentinnen oder Abteilungspräsidenten sowie Einzelrichterinnen oder Einzelrichter.

3 Für die Beurteilung von Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Abteilungen II und V fallen, werden Fachrichterinnen oder Fachrichter in der erforderlichen Za...

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