Verordnung über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals

Auszug


Verordnung über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals

Verordnung über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals

vom 5. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011

Art. 17 Beurteilungsstufen

(Art. 4 Abs. 3 BPG)

Die Leistungen und das Verhalten der Angestellten werden wie folgt beurteilt:

a. Beurteilungsstufe 4: übertrifft die Ziele deutlich;

b. Beurteilungsstufe 3: erreicht die Ziele vollständig;

c. Beurteilungsstufe 2: erreicht die Ziele weitg...

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