Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet

Originaltext

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

und der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet

Abgeschlossen am 29. Oktober 2003

Von der Bundesversammlung genehmigt am ... Ratifikationsurkunden ausgetauscht am ...

In Kraft getreten am ...

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und

die Republik Österreich

im Folgenden die «Vertragsstaaten»,

in der Meinung, dass an der Nutzung der Wasserkräfte des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet zur Erzeugung elektrischer Energie ein gemeinsames Interesse besteht,

in Anbetracht, dass diese Nutzung aufgrund gegenseitiger Verständigung erfolgen muss und auch eine in ökologischer Hinsicht wünschbare Verbesserung des Wasserabflusses im Inn herbeiführen soll,

im Hinblick darauf, dass jeder Vertragsstaat Anrecht auf einen Teil der Wasserkräfte im Verhältnis zum Gefälle und zu den Wassermengen hat, welche ihm in den genutzten Gewässerstrecken zukommen, und dass ihre Nutzbarmachung in verschiedenen Anlagen Gegenstand von einvernehmlich zu treffenden Entscheidungen sein soll, wobei den beiderseitigen Interessen und den voneinander abweichenden Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen ist,

vom Wunsche geleitet, im beiderseitigen Einvernehmen die zur Nutzung der Wasserkräfte erforderlichen Berechtigungen und sonstigen behördlichen Genehmigungen zu erteilen sowie die Wasserkraftanteile festzusetzen, auf die jeder Vertragsstaat in den v...

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