Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von FRONTEX und der RABIT-Verordnung (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Auszug


Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von FRONTEX und der RABIT-Verordnung (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

08.022 Botschaft

über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von FRONTEX

und der RABIT-Verordnung

(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

vom 13. Februar 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) sowie der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten (RABIT-Verordnung).

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. Februar 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizervolk dem Beitritt der Schweiz zu den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin zu. Die Schweiz ratifizierte die Assoziierungsabkommen am 20. März 2006. Da es sich um dynamische Abkommen handelt, verpflichtete sie sich dazu, auch Weiterentwicklungen des Schengen- oder Dublin-Besitzstands grundsätzlich zu übernehmen.

Im Schengen-Raum, der den freien Personenbinnenverkehr ermöglicht, spielen die Kontrolle und die Überwachung der Aussengrenzen eine wichtige Rolle beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren für ihre Sicherheit und bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Die Gemeinschaftspolitik zielt demnach auf einen «integrierten Schutz» der Aussengrenzen ab, dessen Hauptzweck in der Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Kontroll- und Überwachungsniveaus besteht. Die Europäische Union (EU) hat neue Instrumente geschaffen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Kontrolle der Aussengrenzen zu koordinieren und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend FRONTEX) zu erwähnen, die gestützt auf die am 26. Oktober 2004 erlassene Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 (nachstehend FRONTEX-Verordnung) errichtet wurde.

Die Verantwortung für die Kontrolle und die Überwachung der Aussengrenzen obliegt den Mitgliedstaaten. FRONTEX koordiniert in diesem Zusammenhang die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes d...

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