Botschaft über ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Auszug


Botschaft über ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

00.076

Botschaft

für ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

vom 2. Oktober 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf für ein Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1999 M 99.3008 Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe (S 3.3.99, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 98.077; N 15.3.99)

1999 M 99.3012 Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Be-reich der Umsatzabgabe (N 15.3.99; Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 98.077; S 3.3.99)

2000 M 00.3001 Wertpapierstempel (N 16.3.2000, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 99.085; S 14.6.2000).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Oktober 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11108

Übersicht

Im März 2000 beschloss der Bundesrat, ein Steuerpaket vorzubereiten. Damit werden strukturelle Verbesserungen des Steuersystems in den Bereichen Ehepaar- und Familienbesteuerung, Umsatzabgabe und Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums angestrebt. Im Bereich der Umsatzabgabe hat der Bundesrat den Rahmen für Einnahmenausfälle auf maximal 500 Millionen Franken beschränkt.

Gestützt auf das Konzept des Bundesrates vom 13. März 2000 zur Umsetzung von hängigen Steuerreformen gemäss Finanzleitbild setzte der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements am 22. März 2000 eine gemischte Arbeitsgruppe ein, welche den Auftrag erhielt, bis Ende Juni 2000 in einem Bericht aufzuzeigen, in welchen Bereichen bei der Umsatzabgabe gezielte Entlastungen nötig sind, um den Finanzplatz Schweiz zu stärken. Gleichzeitig wurde die Arbeitsgruppe beauftragt, die mit ihren Vorschlägen verbundenen Einnahmenausfälle zu beziffern und zu prüfen, wie diese Ausfälle innerhalb des Finanzsektors kompensiert werden könnten, falls sie 500 Millionen Franken übersteigen sollten.

Auf Grund des Berichts der erwähnten Arbeitsgruppe ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass sich die neue Revision der Umsatzabgabe auf die folgenden Bereiche konzentrieren sollte:

a. Revision der Artikel 14 und 17 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) mit dem Ziel, Geschäfte mit bestimmten institutionellen Anlegern (öffentliche Hand, Anlagefonds, Lebensversicherer und Vorsorgeträger) von der Umsatzabgabe zu entlasten.

b. Revision von Artikel 19 StG mit dem Ziel, eine fiskalische Benachteiligung d...

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