Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

Originaltext

Vereinbarung

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

Abgeschlossen am 21. April 2008 In Kraft getreten am 1. Mai 2008

Der Schweizerische Bundesrat, die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein haben,

gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a) des Abkommens vom 2. September 19631 zwischen der Schweizeris...

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