Bericht zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen (88. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2000)

Auszug


Bericht zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen (88. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2000)

01.061

Bericht

zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen

(88. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2000)

vom 15. Juni 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

gestützt auf Artikel 19 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz (Nr. 183), das die Internationale Arbeitskonferenz an ihrer 88. Tagung verabschiedet hat. Ausserdem informieren wir Sie über den Rückzug von fünf Übereinkommen. Wir beantragen Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11535

Übersicht

Der vorliegende Text untersucht einerseits, ob das revidierte Übereinkommen über die Mutterschaft (Nr. 183) mit unserem nationalen Recht übereinstimmt und informiert andererseits über den Rückzug von fünf Übereinkommen durch die Internationale Arbeitskonferenz (IAK).

Zum neuen Übereinkommen Nr. 183 über die Mutterschaft: Die Revision des alten Übereinkommens Nr. 103 erhöht das Schutzniveau und führt zugleich eine gewisse Flexibilisierung ein. Der Schutz wird auf alle Frauen, auch auf jene in atypischen Arbeitsverhältnissen, ausgedehnt. Zudem wird der Mutterschaftsurlaub von 12 auf

14 Wochen verlängert. Gleichzeitig können gewisse Bestimmungen durch nationale Gesetze und nach Konsultati...

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