Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2004. Auszug: Kapitel I
Bundesblatt Nr. 11, 22. März 2005 › Seccion Unica
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Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2004. Auszug: Kapitel I
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Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2004 Auszug: Kapitel I vom 11. März 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2004 mit dem Antrag auf Zustimmung. Der vollständige Bericht, mit näheren Erläuterungen, ist als Separatdruck im Format A4 erschienen.1 Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 11. März 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz 1 Der vollständige Bericht kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, bezogen werden (Art.-Nr. 101.13.d). Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2000 P 00.3595 Administrative Entlastung von Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren (S 14.12.00, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR). Punkt 5 Punkt 5: Das Projekt Guichet virtuel (www.ch.ch) erschliesst im Sinne eines Wegweisersystems das bestehende Webangebot von Bund, Kantonen und Gemeinden. www.ch.ch ist zurzeit ein reines Informationsportal (Schlussbericht: http://www.admin.ch/ch/d/egov/gv/berichte/berichte.htm#schlussbericht). Mit dem Projekt «Tracking» wurde im Oktober 2004 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Bundesgericht eine Zustellplattform realisiert, die einen rechtsgültigen, nachweisbaren und sicheren Transport von Daten ermöglicht. Mit dem Tracking-Modul besteht die technische Möglichkeit eines umfassenden Geschäftsverkehrs mit Verwaltungsbehörden auf elektronischem Weg. Es liegt nun an den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden, entsprechende Anwendungen bereitzustellen. Das Bundesgericht wird einer der ersten Anwender sein. Grosses Interesse haben aber auch andere Behördenstellen gezeigt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) plant, für den gesicherten Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behördenstellen dieses Tracking-Modul einzusetzen. Der Schlussbericht zum Webservice Tracking ist unter www.admin.ch/ch/d/egov/gv/berichte/12.pdf einsehbar. Das Portal KMUadmin.ch zur Gründungsanmeldung von Einzelfirmen ist seit Februar 2004 aufgeschaltet. Das Portal KMUinfo.ch enthält nebst umfassenden Informationen zur Gründung von Unternehmen neu auch Informationen über Dienstleister. Mit dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur vom 19. Dezember 2003 (SR 943.03) und der Totalrevision der Bundesrechtspflege (Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 2001, BBl 2001 4202) soll ein rechtsgültiger Verkehr der Unternehmen mit den Behörden ermöglicht werden. Die Totalrevision der Bundesrechtspflege wird voraussichtlich 2007 in Kraft treten. Punkt 5 des Postulates wird zur Abschreibung beantragt. 2001 P 01.3121 Bundesverwaltung. Französisch und italienisch denken (N 22.6.01, Rennwald) Das Postulat wirft folgende drei Fragen auf: - die Vertretung der sprachlichen Minderheiten: Ende 2000 erschien der Bericht über die erste Umsetzungsperiode der Weisungen über die Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999. Darin kam das Eidgenössische Personalamt zum Schluss, dass das Hauptziel der «Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung», die anteilsmässige Vertretung der Sprachgemeinschaften, erreicht war. Der Bericht über die zweite Umsetzungsperiode (2000-2004) erschien am 11. November 2004 und bestätigt dieses Gleichgewicht. - die Anzahl deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer: Seit der Einreichung des Postulats sind weitere fünf deutschsprachige Übersetzerinnen und Übersetzer eingestellt worden. Deren Anzahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdreifacht. Neue Stellen zu schaffen gestaltet sich heute sehr schwierig. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an Übersetzungen ins Deutsche nie vollumfänglich durch Übersetzerinnen und Übersetzer abgedeckt worden ist: Oft werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Muttersprache, aber ohne Übersetzerausbildung, beauftragt, italienische oder französische Texte ins Deutsche zu übertragen. Das Umgekehrte kommt auch vor. - die parallele Redaktion von Erlassen: Diese Methode, die auf Joseph Voyame, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Justiz, zurückgeht, wurde im Juni 1993 mit der Einsetzung der Verwaltungsinternen Redaktionskommission formell umgesetzt. Nach ihrem Reglement behandelt diese Kommission Verfassungs- und Gesetzestexte wie auch wichtige Verordnungen deutsch und französisch gleichzeitig, in so genannter Koredaktion. Von 1993 bis 2004 stieg die Anzahl Tage, die der französische...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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