Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (mit Anhang)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 5, 7. Februar 2006 › Einzig › Abkommen
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Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (mit Anhang)
Übersetzung1
Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina Abgeschlossen am 11. September 2001 Von der Bundesversammlung genehmigt am 14. März 20022 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Januar 2006 Der Schweizerische Bundesrat und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, im Folgenden «die Vertragsparteien» genannt, eingedenk der besonderen Bedeutung des Aussenhandels sowie der verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Länder; in der Bereitschaft, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Ausweitung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Bestimmungen der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie anderer KSZE/OSZE-Dokumente, insbesondere der Charta von Paris für ein neues Europa und den im Schlussdokument der Bonner Konferenz über die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa enthaltenen Grundsätzen, zusammenzuarbeiten; unter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur pluralistischen Demokratie auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte 2013 einschliesslich der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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