Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Auszug


Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Änderung vom 20. September 2010

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) verordnet:

I

Die Verordnung des EVD vom 11. März 20051 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen wird wie folgt geändert:

Einfügen einer Abkürzung (MiVo-HF)

Art. 1 Abs. 2 Bst. g und h

2 Sie gilt für folgende Bereiche: ...

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