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Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von höheren gastgewerblichen Fachschulen
Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von höheren gastgewerblichen Fachschulen
vom 15. März 2001Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. April 19781 über die Berufsbildung (BBG), verordnet:1. Abschnitt: Stellung in der BerufsbildungArt. 1Höhere gastgewerbliche Fachschulen bieten praxisorientierte Bildungsgänge auf der nicht universitären Tertiärstufe an.2. Abschnitt: Ziel und Inhalt der Bildung an höheren gastgewerblichen FachschulenArt. 2 Ziel1 Die höheren gastgewerblichen Fachschulen vermitteln ihren Absolventinnen und Absolventen die Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen.2 Die Bildung soll insbe...See the full content of this document
