Bericht über die Mehrkosten betreffend den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1

Auszug


Bericht über die Mehrkosten betreffend den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1

zu 03.058

Bericht

über die Mehrkosten betreffend den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1

vom 7. April 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Mehrkosten betreffend den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1 zur Kenntnisnahme.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. April 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Ausgangslage

Ende Januar 2004 haben die Ersteller dem Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen der üblichen Controllingprozesse (Standberichtvorbereitung) die provisorischen Angaben zu den mutmasslichen Endkosten der NEAT per Ende 2003 geliefert. Demnach lagen sie gegenüber der letzten Berichterstattung Mitte 2003 rund 700 Millionen Franken höher. Die NEAT-Aufsichtsdelegation des Parlamentes (NAD) und die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) wurden umgehend über diese Entwicklung informiert. Die KVF-N erteilte dem Bundesrat am

9. Februar 2004 den Auftrag, bis Mitte April 2004 einen Bericht zu erstellen. Der Bericht soll sowohl Antworten auf die Kostenentwicklung wie auch auf eine Vielzahl von Fragen zur Organisation und den Zuständigkeiten bei der NEAT geben.

Darüber hinaus soll der Bericht auch Auskunft über die Folgekosten geben, die dem Bund durch die Inbetriebnahme der FinöV-Projekte entstehen könnten. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 10. September 2003 den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Finanzierung der Schieneninfrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der Folgekostenproblematik zu analysieren. Erste Zwischenergebnisse dieser Untersuchungen und Lösungsansätze wurden nun bereits in diesen Bericht integriert. Im Weiteren gibt der Bericht Auskunft zu verschiedenen Spezialthemen und Fragen, wie sie die parlamentarischen Kommissionen aufgeworfen haben. Diese werden in Kap. 5 eingehend behandelt.

Mehrkosten im zweiten Halbjahr 2003 und Endkostenprognose

Der Bundesrat stellt fest, dass die mutmasslichen Endkosten für alle NEAT-Projekte zusammen nach heutigem Kenntnisstand per 31. Dezember 2003 15,8 Milliarden Franken betragen. Sie sind gegenüber der letzten Berichterstattung 2003 um 814 Millionen gestiegen. Ursache für die Mehrkosten von 516 Mio. Franken am Gotthard sind ausschliesslich Projektänderungen, insbesondere die Neudisposition der Multifunktionsstelle Faido infolge geologischer Schwierigkeiten, die geänderten Lüftungen (Faido und Sedrun) sowie Änderungen wegen der etappierten Plangenehmigung Uri. Hauptgrund für die Kostensteigerung am Lötschberg im zweiten Halbjahr 2003 (298 Mio. Franken) sind die eingetretenen Vergabe- (+118 Millionen, umgerechnet auf Preistand 1998) und Ausführungsmisserfolge (+5 Millionen umgerechnet auf Preisstand 1998) sowie Projektänderungen (+68 Millionen, Preis-stand 1998) und die im Februar 2004 gemeldeten Mehrkosten (+107 Millionen). Damit liegen die mutmasslichen Endkosten für alle NEAT-Projekte 1,1 Milliarden Franken über dem NEAT-Gesamtkredit einschliesslich Reserven (14 704 Millionen Franken).

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Keine Auswirkungen auf den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der 2. Phase der NEAT 1

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es keine Anpassung der Botschaft über den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der 2. Phase der NEAT 1 vom 13. September 2003 braucht. Mit unverändertem Bundesbeschluss können die kommenden vier Jahre voraussichtlich finanziert werden, falls keine Anhäufung grösserer Vorkommnisse zu verzeichnen ist. Ein Ereignis mit Folgekosten in der Grössenordnung von 100 Mio. liesse sich innerhalb des Zusatzkredits von 900 Millionen ohne wesentliche Steuerungsmassnahmen auffangen. Der Bundesrat wird 2007/2008 gestützt auf die dann vorliegenden Erkenntnisse und präziseren Kostenangaben zu den im Bau befindlichen Projekten klären, ob es nochmals einen Zusatzkredit braucht. Eine entsprechende Botschaft für einen Zusatzkredit zur NEAT würde dann dem Parlament vorgelegt.

Reservebewirtschaftung und Projektsteuerung

Der Bundesrat erachtet dabei die mit dem neuen NEAT-Gesamtkredit eingeführte Reservebewirtschaftung als richtig und bewährt. Die Reservefreigaben für Mehrkosten sind durch eingetretene, nicht voraussehbare Risiken (Geologie, Baugrund usw.) begründet oder sind auf Projektverbesserungen mit Mehrwert in Form einer an den neusten Stand der Technik angepassten Sicherheit, optimierte Linienführung usw. zurückzuführen. Die Projektsteuerung und das eingeführte strikte Kosten-Controlling bei der NEAT mit der halbjährlichen Berichterstattung haben sich grundsätzlich bewährt. Zusammen mit ein...

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