Verordnung der ETH Lausanne über die Kontrolle des Bachelor- und Masterstudiums (Studienkontrollverordnung ETHL)

Auszug


Verordnung der ETH Lausanne über die Kontrolle des Bachelor- und Masterstudiums (Studienkontrollverordnung ETHL)

Verordnung der ETH Lausanne über die Kontrolle des Bachelor- und Masterstudiums

(Studienkontrollverordnung ETHL) Änderung vom 2. Juni 2008

Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) verordnet:

I

Die Studienkontrollverordnung ETHL vom 14. Juni 20041 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. c2013e

2 Hat die Schulleitung der ETHL keine abweichenden Vorschriften erlassen, so gelten die Artikel 8, 10201312, 14, 15, und 18201320 ebenfalls für:

c. die Doktorprüfungen;

d. die Prüfungen im Rahmen der Doktoratsprogramme;

e. die ...

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