Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
Bundesblatt Nr. 28, 10. Juli 2007 › Seccion Unica
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Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
07.051 Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 15. Juni 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit für die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte mit Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgendes Postulat abzuschreiben: 2003 P 03.3178 Friedensförderung und Konfliktbearbeitung (S 30.9.2003, Sicherheitspolitische Kommission SR 02.076) Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 15. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die Förderung von Frieden, Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts ist ein zentrales Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Seit dem 1. Januar 2004 werden entsprechende Massnahmen über einen Rahmenkredit finanziert. Dieses Finanzmodell erlaubt mehrjährige, systematische Engagements und hat sich bewährt. Der Bundesrat beantragt daher einen neuen Rahmenkredit über 240 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens 4 Jahren, beginnend am 1. Juli 2008. Ausgangslage Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre Engagements zur Förderung von Frieden und Menschenrechten wesentlich verstärkt. Sie hat sich für die Stärkung multilateraler Strukturen und Regelwerke eingesetzt und durch Gute Dienste, Vermittlung, bilaterale Programme und Mitwirkung an multilateralen Friedensoperationen zur Lösung regionaler Konflikte beigetragen. Massnahmen der zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte tragen zur Lösung globaler Probleme bei. Gemäss den Kriterien der OECD sind diese Aufwendungen zu rund 90 % als offizielle Entwicklungshilfe (Official Development Assistance, ODA) anrechenbar. Und sie wirken: In den letzten Jahren wurden mehr Kriege beendet als angefangen, und die Zahl der direkten Opfer von Gewaltkonflikten, von Genoziden, von schweren Menschenrechtsverletzungen sowie die Zahl der Flüchtlinge sind spürbar zurückgegangen. Diese Verbesserungen sind auch auf die verstärkten internationalen Bemühungen zur Eindämmung von Gewaltkonflikten und zur Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zurückzuführen. Das Engagement zur Förderung von Frieden und Menschenrechten nützt aber auch der Schweiz direkt: Es trägt zur Verbesserung der eigenen Sicherheit bei und ist eine geeignete Antwort auf aktuelle Herausforderungen, etwa die Bedrohungen durch Terrorismus und Fundamentalismus. Es hilft auch, die Schweiz vor nichtmilitärischen Folgen bewaffneter Konflikte (erzwungene Migration, Kriminalität) zu schützen. Die Friedens-, Menschenrechts- und humanitäre Politik der Schweiz hat ihr in den letzten Jahren auf internationaler Ebene mehr Ansehen und Einfluss verliehen. Mit begrenzten Mitteln hat sie wirksame Instrumente entwickelt und sichtbare Resultate erzielt, etwa die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrates, die Genfer Initiative für den Nahen Osten und Beiträge zu den Friedensprozessen in Kolumbien, Sri Lanka, Nepal, Südsudan und Uganda. Inhalt der Vorlage Mit einem moderaten Ausbau der Mittel beabsichtigt der Bundesrat, mehr Entsendungen von Schweizerinnen und Schweizern zu ermöglichen, die bestehenden Schwerpunktengagements zu verstärken und mehr Flexibilität für gezielte neue Engagements und die Unterstützung multilateraler Friedensoperationen zu gewinnen. 4734 Friedenspolitik, Menschenrechtspolitik und humanitäre Politik stehen in einer engen Wechselbeziehung: Die Respektierung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ist Grundlage für jede nachhaltige Friedenslösung. Der Frieden ist wiederum eine Voraussetzung dafür, dass die Menschenrechte umfassend geschützt werden können. Die konkreten Massnahmen fördern daher oft gleichzeitig den Frieden, die Menschenrechte und den Schutz der Zivilbevölkerung: Es sind Mass-nahmen zur Stärkung der Sicherheit des Individuums, der menschlichen Sicherheit. Die vorliegende Botschaft thematisiert in den ersten beiden Ziffern die weltweiten Herausforderungen und die Antworten der internationalen Gemeinschaft. Ziffer 3 umreisst die schweizerische Friedens- und Menschenrechtspolitik in einem umfassenden Sinne: Friedens- und Menschenrechtspolitik sind Querschnittsaufgaben, mit denen verschiedene Bundesstellen befasst sind. Hier wird die in mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangte Gesamtschau über alle Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich vorgelegt, und es werden Mechanismen der Koordination erläutert. Ziffer 4 beschreibt dann die konkreten Massnahmen, welche aus dem neuen Rahmenkre...
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