Bericht vom 23. Juni 1999 über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone

Auszug


Bericht vom 23. Juni 1999 über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone

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Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone

vom 23. Juni 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone mit Antrag auf Kenntnisnahme. Der Bericht ist in der Legislaturplanung 1995-1999 als Richtliniengeschäft R 31 angekündigt worden und stellt eine Standortbestimmung betreffend Nachhaltigkeit in der Luftreinhalte-Politik dar.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Juni 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

Der Bundeskanzler: François Couchepin

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Übersicht

Der vorliegende Bericht ist in der Legislaturplanung 1995-1999 als Richtliniengeschäft R31 angekündigt worden. Er legt den Auftrag und das Ziel der Luftreinhaltung dar und zeigt exemplarisch die Auswirkungen der heutigen Luftbelastung. Nach einer Übersicht über die bereits getroffenen Massnahmen und deren Wirkung wird auf den verbleibenden Handlungsbedarf eingegangen.

Die Luftbelastung hängt davon ab, wie effizient die eingesetzten Abluftreinigungstechniken sind und wie Einfluss auf die Entwicklung der Mobilität, des Einsatzes fossiler Energien, der Produktion und des Verbrauchs genommen wird. Der Bericht zeigt, wie es möglich wäre, die Minimalziele des bundesrätlichen Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen und damit die meisten Grenzwerte zum Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen einzuhalten. Allerdings müssten dazu die geltenden Emissions- und Abgasvorschriften erheblich verschärft und konsequent auf den besten Stand der Technik ausgerichtet werden. Die ökonomischen Lenkungsinstrumente müssten gegenüber dem heutigen Stand wesentlich griffiger ausgestaltet werden.

Die Luftreinhalte-Politik kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit anderen Politikbereichen, welche die Entwicklung des Schadstoffausstosses wesentlich mitbestimmen. Die Verminderung der Schadstoffemissionen in einem Mass, das den Schutz von Mensch und Umwelt ermöglicht, bedingt eine bessere Berücksichtigung der lufthygienischen Interessen in der Verkehrs-, Energie-, Raumplanungs-, Landwirtschafts- und Finanzpolitik.

Bericht

1 Auftrag und Ziel der Luftreinhaltung

11 Parlamentarischer Auftrag für diesen Bericht Die Kommission des Nationalrates hat in ihrem Postulat vom 19. Februar 1987 festgehalten: Der Bundesrat wird einge...

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