Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

Auszug


Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen

(VOCV)

Änderung vom 2. April 2008

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 12. November 19971 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1, 1bis und 2bis

1 Die Oberzolldirektion vollzieht diese Verordnung; ausgenommen sind die Bestimmungen über die Verteilung des Abgabeertrages.

1bis Sie zieht die Kantone zur Unterstützung des Vollzugs bei, soweit nicht der Bund von der Abgabepflicht betroffen ist. Die Kantone überprüfen insbesondere die VOC-Bilanzen (Art. 10).

2bis Die Vollzugsbehörden erhalten zusammen 1,5 Prozent der Gesamteinnahmen (Bruttoertrag) als Entschädigung für ihren Aufwand.

Art. 7

Der Abgabesatz beträgt 3 Franken je Kilogramm VOC.

Art. 9 Abs. 1, 1bis und 1ter

1 VOC, die in stationären Anlagen nach Artikel 2 Absatz 1 und Anhang 1 Ziffer 32 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19852 (LRV) verwendet werden, sind bis zum 31. Dezember 2012 von der Abgabepflicht befreit, wenn:

a. die Menge der jährlichen VOC-Emissionen dieser Anlagen durch Massnahmen um mindestens 50 Prozent unter die Menge VOC gesenkt wurde, die bei Einhaltung der vorsorglichen Emissionsbegrenzung nach den Artikeln 3 und 4 LRV und bei gleicher Produktion jährlich maximal emittiert werden dürfte; und

1 SR 814.018

2 SR 814.318.142.1

2007-0959 1765

Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen AS 2008

Zolltarif-Nr. Produkt(e)/Produktegruppe(n)

4200 2013 2013 Lithopone, andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage

von Zinksulfid 4900 2013 2013 andere 5000 2013 anorganische Erzeugnisse der als Luminophore verwendeten Art 3207. Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben,

Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen, der in der Keramik-, Emaillieroder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Körnern, Schuppen oder Flocken: 1000 2013 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete

Farben un...

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