Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen (Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen (Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen)

Verordnung

über die Weiterbildung der Lehrpersonen

(Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen)

Vom 15. November 2006

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) vom 17. Dezember 2002 [1],beschliesst:

1. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Begriff

Als Weiterbildung gilt die Aneignung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche dem Erhalt oder der Entwicklung der bereits vorhandenen beruflichen Qualifikationen dienen oder für die Übernahme neuer Funktionen notwendig sind sowie die Persönlichkeitsbildung.

§ 2

Weiterbildungs-

arten

Als Weiterbildungen gelten insbesonde...

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