Botschaft über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Auszug


Botschaft über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

02.059

Botschaft

über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

vom 21. August 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 mit Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1998 P 98.3277 Verantwortlichkeit der Länder bei Verletzung des Kyoto-Protokolls (N 9.10.98, Vallender)

1998 P 98.3310 Marktwirtschaftliche Instrumente im globalen Klimaschutz

(Kyoto-Protokoll ) (S 6.10.98, Plattner)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. August 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Bei der Gewinnung und der Nutzung fossiler Energien, im Verkehr, in der Industrie, in den Haushalten, in der Landwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft werden Treibhausgase freigesetzt. Es gibt heute deutliche Belege zum Einfluss solcher Aktivitäten auf das globale Klima. Die Vermutung, dass die in den letzten 50 Jahren festgestellte Klimaerwärmung zum grossen Teil diesen menschlichen Aktivitäten zuzuschreiben ist, erhärtet sich, wenn man die Beobachtungen und Modellsimulationen zusammenstellt.

Nehmen die Emissionen ungebremst zu, so sind weitreichende Folgen z. B. für die Wasserversorgung und die Nahrungsmittelproduktion in besonders gefährdeten Regionen zu erwarten. Zu rechnen ist aber auch mit einer Zunahme extremer Witterungsereignisse wie Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen und heftige Stürme In Europa könnten die Klimaänderungen negative Folgen für die menschliche Gesundheit haben.

Die Schweiz mit ihrem komplexen und empfindlichen Gebirgsökosystem ist von den Folgen der Klimaveränderung wie Rückbildung der Schneedecke, der Gletscher und des alpinen Permafrostes sowie zunehmende Häufigkeit starker Niederschläge unmittelbar betroffen. Für einzelne Siedlungsgebiete in den Alpen dürfte die Gefahr von Steinschlag, Murgängen und Rutschungen zunehmen. Aus sozioökonomischer Sicht wirken sich die Veränderungen auf zahlreiche Sektoren aus. Die möglichen Auswirkungen auf die Verteilung der Niederschläge und die Wasserbilanz könnten Anpassungen an den Wasserkraftwerken und am Wasserversorgungssystem erforderlich machen. Auch der Wintertourismus bekäme diese Auswirkungen unvermittelt zu spüren. Auf Grund des Schneemangels müssen unter 1200 bis 1600 Metern Höhe gelegene Wintersportorte langfristig mit grossen Schwierigkeiten rechnen. Abhängig vom Ausmass der Erwärmung könnten aber auch höher gelegene Gebiete betroffen sein. Land- und Forstwirtschaft schliesslich sähen sich angesichts der klimatischen Veränderungen dazu gezwungen, Anpassungen vorzunehmen. Sie wären auch. einem erhöhten Risiko von Schäden z. B. durch Trockenperioden oder Stürme ausgesetzt.

Als Antwort auf diese weltweite Bedrohung hat die internationale Staatengemeinschaft anlässlich des «Erdgipfels» von 1992 in Rio de Janeiro das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden «Klimakonvention») und 1997 das Protokoll von Kyoto verabschiedet. Die Schweiz hat die Klimakonvention 1993 ratifiziert und das Kyoto-Protokoll 1998 unterzeichnet. Bis zum Mai 2002 haben 54 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert.

Das Kyoto Protokoll verpflichtet die Industrieländer, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6)) zu reduzieren. Die Emissionen des internationalen Flugund Schiffsverkehrs sind vom Geltungsbereich des Protokolls ausgenommen. So soll

die Schweiz ihre Emissionen im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent senken. Für die Europäische Union liegt das Reduktionsziel bei

8 Prozent.

Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, können die Industriestaaten die CO2-Menge, die von Flächen absorbiert wird, welche seit 1990 gezielt aufgeforstet wurden, von den Emissionen abziehen, während die durch Rodungen entstandenen Emissionen hinzuzurechnen sind (Art. 3.3). Ferner werden weitere forst- und land-wirtschaftliche Aktivitäten definiert, die atmosphärischen Kohlenstoff binden (Art 3.4). Solche Aktivitäten können angerechnet werden, wenn sie nach 1990 ausgeführt wurden.

Zusätzlich zu den innerstaatlichen Massnahmen stehen den Industrieländern verschiedene wirtschaftliche Instrumente zur Erreichung der durch das Kyoto-Protokoll vorgesehenen Emissionsreduktionsziele zur Verfügung. Diese so genannten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls umfassen Klimasc...

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