Botschaft betreffend den Bundesbeschluss über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmen-kredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge

Auszug


Botschaft betreffend den Bundesbeschluss über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmen-kredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge

01.070 Botschaft

betreffend den Bundesbeschluss

über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits

für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge

vom 7. November 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. November 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11679

Übersicht

Als Binnenstaat ohne nennenswerte Rohstoffvorkommen und, mit Ausnahme der Elektrizität, ohne eigene Energieträger sowie mit einer bloss unzureichenden eigenen Ernährungsbasis ist die Schweiz weitgehend von Importen aus dem Ausland abhängig. Zu einem erheblichen Teil stammen diese aus überseeischen Gebieten. Gleichzeitig ist die Schweiz ein klassisches Industrieland, das jeden zweiten Franken aus dem Export erwirtschaftet. Durch die zunehmende Liberalisierung der Märkte in Folge der Globalisierung sieht sich unsere Wirtschaft einem harten Wettbewerb ausgesetzt, der sie zu allen erdenklichen Kosteneinsparungen zwingt. Handel und Industrie haben deshalb nach dem «Just in time»-Prinzip ihre Betriebsvorräte auf ein absolutes Minimum reduziert. Auf Grund der entschärften sicherheitspolitischen Lage hat zudem der Bund in den vergangenen Jahren zur Entlastung des Konsumenten auch die Pflichtlagerhaltung von lebenswichtigen Gütern massiv reduziert, bei vielen Produkten wie bei Kohle, Seifen und Waschmitteln, bestimmten Düngern und Futtermitteln, Feldsämereien, Kakao sowie Tee die Pflichtlager sogar vollständig abgebaut und für weitere Produkte die Aufhebung der Pflichtlagerhaltung vorgesehen.

Die Globalisierung hat schliesslich zu einer noch nie gekannten internationalen Arbeitsteilung geführt, auf Grund der die Herstellung eines Gutes nicht mehr an einem einzigen Standort erfolgt, sondern jeweils an unterschiedlichen Orten, nämlich dort, wo die Produktionskosten für die einzelnen Komponenten am tiefsten sind. Dadurch werden industriell gefertigte Güter beziehungsweise ihre Komponenten meist mehrmals über weite Strecken von einem Land oder Kontinent zum andern transportiert, ehe das Endprodukt zum Konsumenten gelangen kann. Ähnlich liegen die Dinge bei der Exportwirtschaft, welche nur durch eine hohe Lieferbereitschaft in alle Teile der Welt wettbewerbsfähig bleiben kann.

Minimale Betriebsvorräte und massiv reduzierte Pflichtlager kann sich die Schweizer Wirtschaft aber nur leisten, sofern ein kontinuierlicher Warenzufluss aus dem Ausland durch effiziente Logistiksysteme sichergestellt ist. Auf weltweit operierende, leistungsfähige Transportsysteme sind aber ebenso die international tätige Industrie und die Exportwirtschaft angewiesen. Das einwandfreie Funktionieren...

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