Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee XXI (Armeeleitbild XXI)

Auszug


Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee XXI (Armeeleitbild XXI)

01.075

Bericht

des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee XXI

(Armeeleitbild XXI)

vom 24. Oktober 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Konzeption der Armee XXI (Armeeleitbild XXI; ALB XXI) mit dem Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. Oktober 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

1 Einleitung

Unter der Bezeichnung Schweizerische Armee XXI ist ein tief greifender Umbau unseres Wehrwesens in Angriff genommen worden. Damit wird die Fähigkeit der Armee sichergestellt, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz, zum Schutz ihrer Bevölkerung und zur Stabilität ihres strategischen Umfeldes zu leisten. Die Reform ist nötig, weil mit der bestehenden Armee diese Aufträge nicht optimal erfüllt werden können.

Der zentrale Auftrag bleibt die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohungen. Bestimmend für die Armeereform ist die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage: Wenn die militärischen Herausforderungen sich ändern, muss auch unsere Antwort darauf - die Armee - angepasst werden, damit sie ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit bleibt.

Auch wenn die Armee vor allem auf Grund sicherheitspolitischer Überlegungen reformiert wird, sind weitere Aspekte zu berücksichtigen: Die Armee wird auf den Wandel unserer Gesellschaft abgestimmt, und sie muss im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel realisiert werden sowie den demografischen Rahmenbedingungen entsprechen.

Grundlage für die Erarbeitung dieses Armeeleitbildes ist die Bundesverfassung:

Art. 58 Armee

1 Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.

2 Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.

Dieses Armeeleitbild zeigt, wie die Armee ihren im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz («Sicherheit durch Kooperation», SIPOL B 2000) vom 7. Juni 1999 näher definierten Auftrag erfüllen soll und gibt die entsprechende Organisation vor.

Parallel zur Armeereform wird die zivile Zusammenarbeit bei Katastrophen und Notlagen im Rahmen des Projektes Bevölkerungsschutz erarbeitet. Das Projekt Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit (USIS) verläuft ebenfalls parallel zur Armeereform und in Abstimmung mit ihr, wird aber später abgeschlossen. Ein umfassendes «Gesamtsicherheitskonzept» kann deshalb nicht vorgelegt werden - und das Armeeleitbild darf einem solchen Konzept auch nicht vorgreifen. Es ist aber gestützt auf den Verfassungsauftrag davon auszugehen, dass von der Armee auch in Zukunft Leistungen im Bereich der inneren Sicherheit erwartet werden. Die Armee stellt entsprechende Mittel nach Erfahrungswerten der letzten Jahre bereit. Flexibilität, diese Mittel nach Bedarf zu reduzieren bzw. auszubauen, ist vorhanden.

Das Armeeleitbild wird der Bundesversammlung gleichzeitig mit der Botschaft zur Armeereform XXI und zur Revision der Militärgesetzgebung vorgelegt. Darin wird

der Inhalt des Armeeleitbildes auf Gesetzesstufe konkretisiert und rechtlich umgesetzt.

Kurzportrait der Armee XXI

Die Armee besteht aus dem Generalstab und den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Grundbausteine des Heeres sind Bataillone und Abteilungen, aus denen sich ohne die Reserve sechs und mit der Reserve acht Kampfbrigaden und vier Territorialregionen bilden lassen. Die Luftwaffe verfügt über mehrere Geschwader mit Kampfflugzeugen, Helikoptern und Transportflugzeugen, Flugplatzverbänden sowie Fliegerabwehrabteilungen. Die Armee XXI hat damit einen wesentlich geringeren Bestand als die bisherige Armee: 120 000 in der aktiven Armee, dazu ein Rekrutenjahrgang von rund 20 000 sowie eine Reserve von 80 000. Diese Verringerung ist angesichts des veränderten Umfeldes und der militärtechnischen Entwicklung angezeigt. Sie entspricht auch dem Bedürfnis, die zeitliche Belastung der Miliz abzubauen. Die Armee wird dadurch nicht geschwächt, wenn die durch den niedrigeren Bestand freiwerdenden Ressourcen zur Modernisierung und Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung verwendet werden.

Die Armee XXI bleibt eine Milizarmee; Milizkader führen grundsätzlich bis zur Stufe Bataillon/Abteilung und können auch Brigadekommandanten werden, wenn die entsprechende Eignung und Verfügbarkeit vorliegt. Die Rekrutenschule wird in der Regel wie bisher i...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen