Bericht über die im Jahr 2008 abgeschlossenen internationalen Verträge
Bundesblatt Nr. 24, 16. Juni 2009 › Seccion Unica
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Bericht über die im Jahr 2008 abgeschlossenen internationalen Verträge
09.040 Bericht über die im Jahr 2008 abgeschlossenen internationalen Verträge vom 6. Mai 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die im Jahr 2008 abgeschlossenen internationalen Verträge. Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 6. Mai 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG, SR 172.010) erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der vorliegende Bericht ist gestützt auf diese Bestimmung verfasst und betrifft die im Laufe des Jahres 2008 abgeschlossenen Abkommen. Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz während des letzten Jahres ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der hauptsächlich im Berichtsjahr anwendbar war, wird kurz dargestellt. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Abkommen sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht nicht enthalten. Die Darstellung der einzelnen Verträge ist einheitlich strukturiert und enthält eine Zusammenfassung des Inhalts sowie kurze Darlegungen der Gründe für den Abschluss, der durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage der Genehmigung sowie der Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung. Änderungen bereits bestehender Verträge werden in einem gesonderten Teil in Tabellenform ausgewiesen. Die Zahl der im Bericht enthaltenen Verträge ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. 3686 Inhaltsverzeichnis Übersicht 3686 Abkürzungsverzeichnis 3719 1 Einleitung 3721 2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 3723 2.1 Botschaft vom 15. Dezember 2006 über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (BBl 2007 489) 3723 2.1.1 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung der Republik Polen, vertreten durch das Ministerium der Regionalentwicklung, bezüglich des Beitrags der Schweiz an Polen für die Umsetzungskosten des Schweizerischen Erweiterungsbeitrags, abgeschlossen am 15. September 2008 3724 2.1.2 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung der Republik Slowakei, vertreten durch das Regierungsbüro, bezüglich des Beitrags der Schweiz an die Slowakei für die Umsetzungskosten des Schweizerischen Erweiterungsbeitrags, abgeschlossen am 11. November 2008 3725 2.1.3 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung der Republik Zypern, vertreten durch das Planungsbüro der Nationalen Koordinationseinheit, bezüglich des Projekts «Revitalising the Buffer Zone: An Educational Centre and Home for Cooperation», abgeschlossen am 15. Oktober 2008 3726 2.2 Botschaft vom 15. Dezember 2006 über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (BBl 2007 559) 3727 2.2.1 Abkommen zwischen der DEZA und der FAO für die Umsetzung des Projekts Lebensgrundlage für intern Vertriebene und Flüchtlinge im Distrikt Aghdam, Aserbaidschan, abgeschlossen am 9. Mai 2008 3728 2.2.2 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Sicherheit, das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Föderation BiH sowie das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Republika Srpska und die Brcko Distriktpolizei, bezüglich des Programms zur Verbesserung der Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina und zur Schaffung von effizienteren und besser organisierten Polizeistrukturen, abgeschlossen am 13. Oktober 2008 3729 2.2.3 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Programms zur Ausarbeitung der Entwicklungsstrategie 2008-2013 von Bosnien und Herzegowina, abgeschlossen am 28. Januar 2008 3730 2.2.4 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung von Georgien bezüglich des Projekts Soziale Rehabilitation und Reintegration im Bereich der Suchtarbeit, abgeschlossen am 4. März 2008 3731 2.2.5 Abkommen zwischen d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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