Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV)

Auszug


Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV)

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

(IBLV)

vom 26. November 2003

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, 3a Absatz 2, 16a Absatz 3, 19 Absatz 4, 39 Absatz 1 Buchstabe e, 43 Absatz 5, 46 Absatz 5, 51 Absatz 2 und 60 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 19981 (SVV) und die Artikel 2 Absatz 2, 3 Absatz 2, 15 Absatz 2, 24 Absatz 1 der Verordnung vom 26. November 20032 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV), verordnet:

1. Abschnitt: Bemessung des Arbeitsbedarfes bei einzelbetrieblichen Massnahmen

Art. 1 Zusätzliche Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskräfte

Die zusätzlichen Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK) für spezielle Betriebszweige sind in Anhang 1 festgelegt.

Art. 2 Kriterien für die Abgrenzung von gefährdeten Gebieten

1 Die Bewirtschaftung in einem Gebiet des Berg- und Hügelge...

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