Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
Bundesblatt Nr. 50, 19. Dezember 2006 › Seccion Unica
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Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
06.095 Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 29. November 2006 Sehr geehrte Herren Präsidenten,Sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 29. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die vorliegende Botschaft ist die zwanzigste, die seit der Schaffung der Humanitären Hilfe des Bundes dem Parlament vorgelegt wird. Der Bereich Humanitäre Hilfe gehört zur Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angegliedert ist. Ihr Auftrag wird im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe definiert (SR 974.0): «Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölke-rung bestimmt». Die Aktivitäten der Humanitären Hilfe des Bundes richten sich in erster Linie an Personen und Gemeinschaften, die von folgenden Ereignissen betroffen sind: Konflikte (Kriege oder kriegsähnliche Situationen), Krisen (fragile Sicherheitslage, unbeständige Rechtsstaatlichkeit, Epidemien und Pandemien, zusammengebrochene oder fehlende staatliche und soziale Strukturen), Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Dürren), technologische Katastrophen (nukleare, biologische oder chemische Unfälle) und terroristische Taten (Geiselnahmen und terroristische Angriffe, deren Auswirkungen vergleichbar sind mit einem Erdbeben oder einer technologischen Katastrophe). Um ihre Mission zu erfüllen und die Wirkung ihrer Aktivitäten zu optimieren, kann die Humanitäre Hilfe des Bundes auf eine breite Unterstützung bauen. Solidaritätsbekundungen und ein Gefühl der Verantwortung des Schweizer Volkes gegenüber Menschen, die von Katastrophen oder Konflikten heimgesucht wurden, zeugen von einer grossen Akzeptanz der humanitären Hilfe bei Bevölkerung und Behörden. Ihre Nützlichkeit, gestützt auf solide ethische Grundlagen, ist allgemein anerkannt. Auch auf internationaler Ebene geniesst die Humanitäre Hilfe des Bundes hohes Ansehen, nicht zuletzt durch ihr operationelles Engagement, ihre Innovationskraft und ihre Beiträge zur Erörterung humanitärer Fragen. Der laufende Rahmenkredit von 1500 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe des Bundes, gestützt auf die Botschaft vom 14. November 2001 (01.072, BBl 2002 2087), wird ungefähr Mitte 2007 ausgeschöpft sein. Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Rahmenkredit in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren beantragt. Diese Botschaft ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil erläutert, geordnet nach Themen und Regionen, die humanitären Herausforderungen von heute und die Schwerpunkte des Engagements der Humanitären Hilfe des Bundes für die nächsten Jahre. Thematisch werden die Aspekte der Unterstützung aufgezeigt und die Part-nerschaften vorgestellt. Ferner werden Zweck und Folgen des neuen Rahmenkredits erläutert. Der zweite Teil umfasst den Rechenschaftsbericht über die Verwendung 9618 der Mittel für die Zeitdauer von 2001-2005 mit Beispielen über die Aktivitäten, statistischen Daten für diese Zeitdauer und einer Tabelle mit der Beschreibung über die Beziehungen der humanitären Hilfe zu den anderen Bereichen der DEZA und andern im Ausland tätigen Ämtern der Bundesverwaltung. 9619 Inhaltsverzeichnis Übersicht 9618 Glossar 9623 1 Die Herausforderungen der humanitären Hilfe 9625 1.1 Thematische Herausforderungen 9625 1.2 Die Herausforderungen nach Regionen 9629 2 Schwerpunkte des Engagements der humanitären Hilfe für die nächsten Jahre 9631 2.1 Strategie und die vier Aufgabenfelder 9631 2.2 Allgemeine Leitlinien der Aktivitäten der humanitären Hilfe 9633 2.3 Vorgehensweise 9634 2.4 Nahrungsmittelhilfe 9635 2.5 Humanitäre Überlegungen 9635 2.6 Zivil-militärische Zusammenarbeit 9635 2.7 Koordination und Absprache 9636 2.8 Visibilität 9636 3 Thematische Verbindungen mit den anderen Bereichen der DEZA und andern im Ausland aktiven Ämtern der Bundesverwaltung 9637 3.1 Entwicklungspolitik 9637 3.2 Friedenspolitik 9639 3.3 Vertreibung und Migration 9640 3.4 Wirtschaftssanktionen 9641 3.5 Zivil-militärische Beziehungen 9642 4 Partner der Humanitären Hilfe des Bundes 9643 4.1 Staatliche Partner 9643 4.2 Multilaterale Partner 9644 4.3 Hilfswerke (NRO) 9647 4.4 ...
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