Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft

Auszug


Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft

01.072

Botschaft

über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft

vom 14. November 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1999 P 99.3292 «Cash for work». Wiederaufbau mit Beschäftigungsprogrammen für Kriegsopfer

(N 8.10.99, Sozialdemokratische Fraktion)

1999 P 99.3295 Aktive Friedenspolitik auf dem Balkan

(N 8.10.99, Sozialdemokratische Fraktion)

1999 P 99.3162 Massnahmen zur Bewältigung der Kriegsfolgen auf dem

Balkan (N 8.10.99, Aeppli Wartmann)

2000 P 00.3091 Verstärkte Unterstützung des IKRK und des SKH

(N 23.6.00, Günter)

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. November 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Nach Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) bewilligen die eidgenössischen Räte die für die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe des Bundes notwendigen finanziellen Mittel in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre. Der laufende Rahmenkredit von 1050 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft wurde, gestützt auf die Botschaft vom 20. November 1996 (96.092), am 3. Juni 1997 für eine Mindestdauer von vier Jahren bewilligt. Er trat am 1. Februar 1998 in Kraft und wird Mitte 2002 ausgeschöpft sein. Mit vorliegender Botschaft wird ein Rahmenkredit in der Höhe von 1500 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren beantragt.

Diese Botschaft ist speziell, weil sie tatsächlich zwei Botschaften enthält. Zum ersten Mal ist die Finanzierung der Kosten für den Sitz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), welche durch dessen Aktivitäten zur Unterstützung der Operationen im Feld entstehen, im vorliegenden Rahmenkredit eingeschlossen. Seit 1931 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Sitzkosten des IKRK. Diese wurden aber bis anhin in einem gesonderten Bundesbeschluss behandelt. Die Beiträge an das Sitzbudget kommen zu jenen hinzu, welche im Rahmen der Weiterfüh-rung der Humanitären Hilfe des Bundes an das Feldbudget des IKRK geleistet werden. Ab dieser Botschaft werden die beiden Beiträge in einem einzigen Rahmenkredit zusammengefasst. Die Erhöhung der beantragten Summe für diesen Rahmenkredit geht also zum grössten Teil auf das künftig integrierte Sitzbudget des IKRK zurück. Der andere Teil der Erhöhung beruht auf dem Willen des Bundesrates, die finanziellen Mittel der Humanitären Hilfe des Bundes zu erhöhen.

Unsere Welt ist weit von der Ruhe entfernt, welche man sich nach dem Fall der Berliner Mauer erhoffte. Zwar ist die Unsicherheit verschwunden, welche durch das Kräftemessen der beiden atomaren Grossmächte entstanden war. Doch die Welt, in der der Bund seine humanitäre Hilfe leisten will, ist geprägt durch wachsende Labilität und zunehmende Komplexität . Seit Mitte der 90er-Jahre scheint sich die Anzahl der Konflikte, allerdings auf hohem Niveau, stabilisiert zu haben. Die Natur-, die Umwelt- und die technologischen Katastrophen dagegen haben seit den 70erJahren stark zugenommen.

Die humanitäre Hilfe ist unbestreitbar in der Lage, auf diese Herausforderungen eingehen zu können, und sie stützt sich auf sehr solide ethische Grundlagen. Sie zeugt von der Solidarität und der Übernahme von Verantwortung des Schweizer Volkes gegenüber den Opfern und trägt durch ihre Aktivitäten und ihre Präsenz zu einer Zukunft in Würde und Sicherheit bei.

Auf Beschluss des Bundesrates vom 28. September 2001 wurde der Name «Schweizerisches Katastrophenhilfekorps (SKH)», den dieses seit seiner Gründung trug, in «Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe (SKH)» umgewandelt. Damit soll den Partnern in der Schweiz und im Ausland, der Schweizer Bevölkerung und den Op-fern die umfangreiche und komplexe Arbeit des SKH genauer umschrieben werden.

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Der erste Teil dieser Botschaft befasst sich mit den Schwierigkeiten, den Herausforderungen und den Chancen für die humanitäre Hilfe des Bundes. Der zweite Teil enthält die Vorgaben. Im dritten Teil werden die Schwerpunkte der Kontinuität und jene der Änderungen in der Strategie der humanitären Hilfe für die nächsten vier Jahre aufgezeigt. Der vierte Teil ist finanziellen Fragen gewidmet und behandelt auch Organisations- und Personalfragen. Der Anhang enthält den Rechenschaftsbericht über die Verwendung des laufenden Rahmenkredits und die statistischen Daten.

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Einleitung

Die...

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