Verordnung über das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS-Verordnung)

Auszug


Verordnung über das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS-Verordnung)

Verordnung über das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei

(IPAS-Verordnung) Änderung vom 10. März 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20011 über das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPASVerordnung) wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 Bst. a, c und d

1 Im Hauptsystem werden Daten und Unterlagen entsprechend den folgenden Kategorien bearbeitet: a. Daten und Unterlagen zu Personen, die von schweizerischen oder ausländischen Polizeibehörden oder vom Grenzwachtkorps erkennungsdienstlich behandelt und dem Bundesamt zum Datenvergleich gemeldet worden sind (Kategorie AFIS-DNA);...

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