Botschaft zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich («Ausländer 2000»)

Auszug


Botschaft zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich («Ausländer 2000»)

02.047

Botschaft

zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich («Ausländer 2000»)

vom 29. Mai 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zum Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (Ausländer 2000) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Mai 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse Informatiksysteme im Einsatz, die in den vergangenen Jahren laufend um- und ausgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister (ZAR) besteht seit 1982, das automatisierte Personenregistratur-system (AUPER) wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind veraltet und genügen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Aus diesem Grund wurde die Schaffung eines neuen Systems für beide Ämter vorgeschlagen.

«Ausländer 2000» ist ein amtsübergreifendes EDV-Projekt, welches

- die bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames

System ablösen soll. Das neue System soll flexibel und modular aufgebaut sein: gewisse Module sind für das BFA, andere für das BFF bestimmt;

- die Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen ermöglichen soll;

- die EDV-mässige Unterstützung der wichtigsten Funktionen und Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden von der Einreise der ausländischen Person über den Aufenthalt bis zum Verlassen der Schweiz ermöglichen soll;

- die einmalige und einheitliche Erfassung der Daten zur Identität der regis-trierten Personen ermöglichen soll;

- statistische Auswertungen ermöglichen soll, die vielfältigen Anforderungen genügen.

In «Ausländer 2000» sollen besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (SR 235.1) bearbeitet werden. Bei den laufenden Projektarbeiten wird der Beachtung der Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen ein grosser Stellenwert beigeme...

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