Verordnung über das Immobilienmanagement im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Immobilienverordnung ETH-Bereich)

Auszug


Verordnung über das Immobilienmanagement im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Immobilienverordnung ETH-Bereich)

Art. 5 Stäbe des ETH-Rates

Der ETH-Rat wird für das Immobilienmanagement nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordn...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen