Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2009 (Immobilienbotschaft EFD 2009)
Bundesblatt Nr. 25, 23. Juni 2009 › Seccion Unica
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Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2009 (Immobilienbotschaft EFD 2009)
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Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2009 (Immobilienbotschaft EFD 2009) vom 29. Mai 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft, mit dem Antrag auf Zustim-mung, einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Immobilien EFD. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 29. Mai 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu einem Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit von 353 400 000 Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Der Gesamtkredit von 353 400 000 Franken teilt sich wie folgt auf: Bellinzona, Neu- und Umbau für das Bundesstrafgericht Benutzer: Bundesstrafgericht «Zivile Bauten»: 38,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 7865.001) (Ziff. 2.1 der Botschaft) Mit der Annahme der Justizreform im März 2000 wurde der Grundstein für die Schaffung zweier neuer Gerichtsbehörden gelegt: des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und des Bundesstrafgerichts (BStGer). Wie es bereits beim Bundesgericht in Lausanne Tradition ist, sollten die zwei jüngeren Gerichte ihren definitiven Standort, als Zeichen des politischen Willens zur Dezentralisierung der Bundesbehörden, ausserhalb von Bern erhalten. Das Parlament entschied, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in St. Gallen und das Bundesstrafgericht in Bellinzona haben soll. Der Kanton Tessin bewarb sich mit zwei Altbauten aus dem 19. Jahrhundert für den Sitz eines der neuen eidgenössischen Gerichte: den Gebäuden «Scuola» und «Pretorio» in Bellinzona. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Tessin und aufgrund der Raumbedürfnisse des Gerichts wurde entschieden, das Bundesstrafgericht im Gebäude «Scuola» unterzubringen und vorläufig das Gebäude «Pretorio» dem Kanton Tessin zur eigenen Nutzung zu überlassen. Er verpflichtet sich jedoch, bei Bedarf zusätzliche Fläche im Gebäude «Pretorio» dem Bundesstrafgericht zur Verfügung zu stellen (Miete und Kaufoption). Der Kanton Tessin beteiligt sich zu 43 % an den Anlagekosten des Gebäudes «Scuola» (Um- ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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