Bundesbeschluss über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Bundesblatt, June 24, 2008 (Nbr. 25)

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Bundesbeschluss über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Ablauf der Referendumsfrist: 2. Oktober 2008

Bundesbeschluss

über die Genehmigung der Weiterführung

des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und

der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

vom 13. Juni 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. März 20082,

beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) wird unbefristet weitergeführt.

Art. 2

1 Das Protokoll vom 27. Mai 20084 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkom-mens vom 21. Juni 19995 auf Bulgarien und Rumänien wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

1 SR 101

2 BBl 2008 2135

3 ...

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