Verordnung vom 18. März 2008 über die Aufnahmekapazität der Sektion Human- und Zahnmedizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2008/09Inkrafttreten: 01.04.2008

Auszug


Verordnung vom 18. März 2008 über die Aufnahmekapazität der Sektion Human- und Zahnmedizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2008/09Inkrafttreten: 01.04.2008

ASF 2008_033 Verordnung

vom 18. März 2008

Inkrafttreten : 01.04.2008

über die Aufnahmekapazität der Sektion Humanund Zahnmedizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2008/09

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Gesetz vom 19. November 1997 über die Universität; in Erwägung: Seit mehreren Jahren überst...

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