Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Personalverordnung ETH-Bereich, PVO-ETH)

Auszug


Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Personalverordnung ETH-Bereich, PVO-ETH)

Verordnung des ETH-Rates über das Personal im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

(Personalverordnung ETH-Bereich, PVO-ETH) Änderung vom 7. Dezember 2010

vom Bundesrat genehmigt am 23. Februar 2011

Der ETH-Rat verordnet:

I

Die Personalverordnung ETH-Bereich vom 15. März 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 41a Abs. 1

1 Die zuständige Stelle nach Artikel 2 richtet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergänzende Leistungen zur Familienzulage aus, sofern diese tiefer ist als jährlich: a. 4366 Franken für das erste zulagenberechtigte Kind; b. 2819 Franken für jedes weitere zulagenberechtigte Kind; c. 3186 Franken für jedes weitere zulagenberechtigte Kind, welches...

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