Verordnung des ETH-Rates über die Organisation der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Organisationsverordnung ETHZ)

Auszug


Verordnung des ETH-Rates über die Organisation der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Organisationsverordnung ETHZ)

Verordnung über die Organisation der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

(Organisationsverordnung ETHZ)

vom 14. Mai 1998

Der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung ETH-Bereich vom 13. Januar 19931,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeines

Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt die Gliederung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), die Aufgaben der Schulleitung und ihrer Mitglieder und legt fest, welche akademischen Titel von der ETHZ verliehen werden.

Art. 2 Gliederung und Sitz

1Die ETHZ gliedert sich in die Schulleitung, die Hochschulversammlung, die zentralen Organe sowie die Departemente.

2Sitz der ETHZ ist Zürich.

2. Abschnitt: Leitung und Verwaltung der Schule Art. 3 Zusammensetzung der Schulleitung

1Die Schulleitung besteht aus: a. dem Präsidenten oder der Präsidentin; b. dem Rekto...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen