99. Botschaft über die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Auszug


99. Botschaft über die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

00.014 Botschaft

über die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

vom 2. Februar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft die Entwürfe zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie zum Bundesgesetz betreffend die Überweisung von Mitteln des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung in die Invalidenversicherung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:

1986 P 86.362 Ersatzeinkommen aus Sozialversicherungen. AHV-Beitragspflicht (N 20.6.86, Ziegler)

1994 P 94.3183 AHV-Beiträge bei Versicherungsleistungen nach UVG

(N 7.10.94, Vollmer)

1995 M 94.3175 11. AHV-Revision. Gleiches Rentenalter

(S 9.6.94, Kommission Ständerat [90.021]; N 2.10.95)

1996 M 95.3048 11. AHV-Revision zur Sicherstellung einer gesunden AHV

(N 20.6.96, Freisinnig-demokratische Fraktion; S 12.12.96)

1996 M 95.3534 Langfristige Finanzierung der AHV

(S 11.12.95, Schiesser; N 20.6.96)

1997 P 97.3065 AHV. Nachzahlungsmöglichkeiten für fehlende Beitragsjahre

(N 20.6.97, Vermot)

1998 P 98.3167 Aufhebung des Freibetrages für gut gestellte Rentner

(N 26.6.98, Epiney)

1998 P 98.3308 Bonus für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich

(N 9.10.98, Widmer)

1999 M 98.3524 Rentenanpassungen der AHV-Renten

(N 2.12.98, Kommission Nationalrat [98.059]; S 3.3.99)

1999 P 98.3599 Einkünfte aus selbstständigem Nebenerwerb. AHV-Beiträge

(N 16.12.98, David)

1999 P 97.3571 Verbesserung der AHV-Renten für allein Stehende

(N 17.6.99, Baumann Stephanie)

1999 P 99.3041 Postulat Schiesser, Sicherung der Sozialversicherungen. Klare

Aussagen

Im Bereich der beruflichen Vorsorge:

1987 P 87.437 Berufliche Vorsorge. Gleichbehandlung von Mann und Frau

(N 9.10.87, Camenzind)

1988 P 88.549 Flexibles Rentenalter über 2. und 3. Säule (N 7.10.88, Basler)

1998 P 98.3336 BVG. Flexibilisierung des Rücktrittsalters

(N 9.10.98, Hochreutener)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Februar 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

10870

Übersicht

Hauptziele der 11. AHV-Revision sind die mittel- und längerfristige finanzielle Sicherung der AHV und die Einführung eines sozial ausgestalteten flexiblen Rentenalters.

Der Bundesrat stellt die 11. AHV-Revision in den Gesamtzusammenhang der Weiterentwicklung und finanziellen Konsolidierung aller Sozialversicherungen. Er hat dazu umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt (Dreisäulenbericht, Berichte der Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" IDA FiSo 1 und IDA FiSo 2). Einleitend in dieser Botschaft wird eine Gesamtschau der vom Bundesrat bereits umgesetzten und vorgesehenen Massnahmen wie auch der mittel- und langfristigen Perspektiven im Bereich der Sozialversicherungen dargestellt und aufgezeigt, wie sich die 11. AHV-Revision in diesem globalen Kontext einbettet. Mit der 11. AHV-Revision werden Vorschläge für den Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge-Versicherungen unterbreitet.

Die finanzielle Lage der AHV wird durch die demografische Entwicklung geprägt: Die Verlängerung der Lebenserwartung und die immer grösser werdende Zahl von Personen im Rentenalter im Verhältnis zu den Personen im erwerbsfähigen Alter stellen die AHV zunehmend vor finanzielle Probleme. Diese haben sich durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre verschärft. Als erste rasch greifende Massnahme zur Konsolidierung der AHV haben Bundesrat und Parlament auf Anfang 1999 die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erhöht.

Diese zusätzlichen Mittel genügen aber noch nicht zur Herstellung eines dauerhaften finanziellen Gleichgewichts der AHV. Um die Wirtschaft nicht durch eine Erhö-hung der Lohnnebenkosten zu belasten, schlägt der Bundesrat für die AHV wie für die seit längerem defizitäre IV eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer soll in zwei Schritten erfolgen; der erste für AHV und IV ist für 2003 vorgesehen, der zweite Schritt, wenn der Ausgleichsfonds der AHV unter den Betrag von 70 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Dieser Finanzierungsvorschlag setzt voraus, dass der Bund die entsprechende Kompetenz in der Bundesverfassung erhält. Für den Fall der Ablehnung der zweiten Mehrwertsteuer-Erhö-hung (die voraussichtlich 2006 notwendig wird) soll der Gesetzgeber gewisse Korrekturen auf der Leistungsseite, bei den Rentenanpassungen, vornehmen. Um das Ziel der finanziellen Konsolidierung der IV möglichst rasch zu erreichen, soll zusätzlich eine Verlagerung von 1,5 Milliarden Franken aus dem EO-Fonds zu...

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