Abkommen über humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Mongolei

Auszug


Abkommen über humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Mongolei

Originaltext

Abkommen

über humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Mongolei

Abgeschlossen am 16. Mai 2006 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 10. November 2006

Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Mongolei nachfolgend als «Parteien» bezeichnet,

im Bestreben, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehung zu stärken,

vom Wunsch geleitet, ihre Beziehungen durch partnerschaftliche humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit zu intensivieren,

angesichts ihres gemeinsamen Interesses an der Förde...

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