Botschaft über das Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation

Auszug


Botschaft über das Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation

9.2.5 Botschaft

über das Übereinkommen zur Gründung

der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC)

als zwischenstaatliche Organisation

vom 15. Januar 2003

9.2.5.1 Allgemeiner Teil

9.2.5.1.1 Übersicht

Die Schweiz engagiert sich schon lange für die Einbindung der Entwicklungsländer in den Welthandel und in das multilaterale Handelssystem. Im Rahmen dieses Engagements schuf das damalige Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) 1998 in Genf die Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) (vgl. Ziff. 521 des Berichts 98/1+2). Ihr Auftrag besteht in erster Linie darin, die Vertreter...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen