Botschaft 12. Januar 2000 zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien

Auszug


Botschaft 12. Januar 2000 zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien

9.2.2 Botschaft

zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche

Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Georgien

vom 12. Januar 1999

9.2.2.1 Allgemeiner Teil

9.2.2.1.1 Übersicht

Ziel des Abkommens über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Georgien ist es, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu fördern und zu festigen. Gleichzeitig sollen damit die in Georgien eingeleiteten marktwirtschaftlichen Reformprozesse unterstützt werden.

Der Inhalt dieses nicht-präferenziellen Abkommens basiert auf den Grundprinzipien des GATT/WTO. Angesichts der Bedeutung des Schutzes des geistigen Eigen...

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