Botschaft vom 10. Januar 2001 zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan

Auszug


Botschaft vom 10. Januar 2001 zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan

9.2.5 Botschaft

zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen

dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan

vom 10. Januar 2001

9.2.5.1 Allgemeiner Teil

9.2.5.1.1 Einleitung

Ziel des Abkommens über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Republik Aserbaidschan ist es, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu fördern und zu festigen. Gleichzeitig sollen damit die in Aserbaidschan eingeleiteten marktwirtschaftlichen Reformprozesse unterstützt werden.

Der Inhalt dieses nicht präferentiellen Abkommens basiert auf den Grundprinzipien des GATT/WTO. Das Abkomme...

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