Botschaft betreffend die Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien
Bundesblatt Nr. 42, 24. Oktober 2006 › Seccion Unica
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Botschaft betreffend die Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien
06.080 Botschaft betreffend die Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien vom 22. September 2006 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung fünf Entwürfe zu Bundesbeschlüssen betreffend die Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien sowie Kolumbien. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 22. September 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Seit Ende 2005 hat die Schweiz fünf neue bilaterale Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (ISA) unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Es handelt sich um die Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien. Zweck der ISA ist es, durch Schweizer Staatsangehörige und Unternehmen in den Partnerländern getätigten Investitionen - und umgekehrt Investitionen in der Schweiz aus diesen Staaten - staatsvertraglichen Schutz vor nichtkommerziellen Risiken zu gewährleisten. Zu solchen Risiken zählen staatliche Diskriminierungen gegenüber einheimischen Investoren, unrechtmässige Enteignungen oder ungerechtfertigte Behinderungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen nötigenfalls eine schiedsgerichtliche Durchsetzung von Abkommensansprüchen. Mit dem Abschluss von ISA verbessern die Vertragsstaaten die Rahmenbedingungen und damit die Attraktivität ihrer Standorte für internationale Investitionen. Für die Schweiz sind grenzüberschreitende Investitionen seit langem von grosser Bedeutung. Der Bestand der schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland (Ende 2004: 450 Milliarden Franken) und die Zahl der von Schweizer Unternehmen im Ausland angebotenen Arbeitsplätze (1,9 Millionen) stellen im internationalen Vergleich Spitzenwerte dar. Auch die Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen in der Schweiz sowie die grenzüberschreitenden Portfolioinvestitionen tragen erheblich zum Wohlstand unseres Landes bei. Der Nutzen internationaler Investitionen ist heute weltweit kaum mehr bestritten. Die seit den 1990er Jahren beschleunigte Globalisierung der Wirtschaft hat sie für die meisten Volkswirtschaften zu einem anerkannten Faktor für Wachstum und Ent...
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