Bericht des Bundesrates über Möglichkeiten und Grenzen von freiwilligen Auslandeinsätzen im Rahmen der zivilen Friedensförderung (in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates «Ziviler Friedensdienst» vom 28. Mai 2001)

Auszug


Bericht des Bundesrates über Möglichkeiten und Grenzen von freiwilligen Auslandeinsätzen im Rahmen der zivilen Friedensförderung (in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates «Ziviler Friedensdienst» vom 28. Mai 2001)

zu 01.3268

Bericht

des Bundesrates über Möglichkeiten und Grenzen

von freiwilligen Auslandeinsätzen im Rahmen der zivilen Friedensförderung

(in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates «Ziviler Friedensdienst» vom 28. Mai 2001)

vom 23. Oktober 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht über Möglichkeiten und Grenzen von freiwilligen Auslandeinsätzen im Rahmen der zivilen Friedensförderung mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Oktober 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die zivile Friedensförderung hat sich im letzten Jahrzehnt beträchtlich weiter entwickelt. Friedensfördernde Akteure auf nationaler wie internationaler Ebene haben die konzeptionellen Grundlagen ihrer Arbeit, ihre Methoden und Instrumente den veränderten internationalen Rahmenbedingungen und den Herausforderungen heu-tiger Gewaltkonflikte angepasst. Auch die wichtigen multilateralen Akteure, etwa die United Nations Organisation (UNO) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), haben ihr krisenpräventives Instrumentarium in den 90er Jahren stark erweitert. Dabei haben zivile Aspekte im Rahmen von umfassenden friedensfördernden Missionen stark an Bedeutung gewonnen. Part-nerschaften mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind zu einem zentralen Bestandteil derartiger Missionen geworden.

Auch der Bundesrat hat seine zivile Friedensförderung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Im Dezember 2000 entschied er, den Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung (SEF) ins Leben zu rufen. Er schuf damit eine solide Grundlage, die der Politischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ermöglicht, Entsendungen von Expertinnen und Experten weiter zu verbessern und den SEF schrittweise zu einem leistungsfähigen Instrument der zivilen Friedensförderung auszubauen.

Der SEF wurde aufgrund einer Analyse der Bedürfnisse wichtiger Partnerorganisationen wie der UNO oder der OSZE konzipiert. Die Erfahrungen, welche die Politische Direktion mit der Entsendung von Schweizerinnen und Schweizern in Missionen dieser Organisationen seit Bestehen des SEF gemacht hat, sind sehr positiv. Trotzdem ist der Bundesrat weiterhin bemüht, die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung seiner Personalentsendungen zu verbessern und dadurch die Qualität der Schweizer Expertinnen und Experten zu erhöhen. Wie bisher wird er sich dabei an der Maxime «Qualität vor Quantität» orientieren. Diese Maxime dräng...

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