Auszug
Vollzugsverordnung über die Aufgaben und die Gliederung der Departemente und der Staatskanzlei.
Vollzugsverordnung über die Aufgaben und die Gliederung der Departemente und der Staatskanzlei 1 (Vom 11. September 2007) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 29 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 27. November 1986,2 beschliesst: I. Aufgaben § 1 1. Staatskanzlei Der Staatskanzlei sind folgende Aufgaben zuge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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