Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung)

Auszug


Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung)

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten

(Druckgeräteverwendungsverordnung)

vom 15. Juni 2007

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 83 des Bundesgesetzes vom 20. März 19811 über die Unfallversicherung (UVG) und auf Artikel 40 des Arbeitsgesetzes vom 13. März 19642,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten getroffen werden müssen.

2 Sie gilt für: a. überhitzungsgefährdete Druckgeräte, für die nach Artikel 10 ein maximaler Betriebsdruck (Konzessionsdruck [PC]) festgelegt wurde, der grösser ist als 0,5 bar, und bei denen das Produkt aus Druck und I...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen