Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 20082011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien
Bundesblatt Nr. 19, 14. Mai 2008 › Seccion Unica
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Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 20082011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien
Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008-2011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien vom 16. April 2008 Übersicht Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endete auf den 31. Dezember 2007. Aus diesem Anlass hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. November 2007 die betroffenen Gremien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2011 neu bestellt. Die Erneuerungswahlen erfolgten gestützt auf einen Sammelantrag der Bundeskanzlei. Der vorliegende Bericht umfasst alle im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2008-2011 neu bestellten ausserparlamentarischen Gremien. Es sind dies die vom Bundesrat gewählten Behörden- und Verwaltungskommissionen, die Leitungsorgane und die Vertretungen des Bundes. Diese Gremien unterstehen der Kommissionenverordnung. Gewählt wurden auch die Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien, welche nicht der Kommissionenverordnung unterstehen. Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder in 155 ausserparlamentarische Gremien gewählt. Aufgrund der Kommissionenverordnung und der Weisungen der Bundeskanzlei zu den Gesamterneuerungswahlen sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien verschiedene Vorgaben zu beachten. Diese Vorgaben beziehen sich namentlich auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung, auf eine mindestens 30-prozentige Vertretung der Geschlechter und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden. Nach Artikel 20 Absatz 2 der Kommissionenverordnung erstattet die Bundeskanzlei nach den Gesamterneuerungswahlen dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ständigen ausserparlamentarischen Gremien. 3346 Bericht 1 Ausgangslage Gemäss Artikel 20 Absatz 2 der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 19961 erstattet die Bundeskanzlei nach den Gesamterneuerungswahlen dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes. Der vorliegende Bericht zeichnet die Situation von Ende November 2007 auf und bezieht sich nur auf Gremien, deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt wurden. Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 1. Ebenfalls gewählt wurden die Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien, die ihre rechtliche Grundlage in internationalen Verträgen haben und nicht der Kommissionenverordnung unterstehen. Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 2. Bei den diesjährigen Gesamterneuerungswahlen bestand die Besonderheit darin, dass sie auch zum Anlass genommen wurden, der durch die Bundesverwaltungs-reform 05/07 (Querschnittprojekt 9: Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen)2 vorgegebenen Abbauquote von 30 Prozent zu entsprechen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Gremien aufgehoben und zusammengelegt. Eine Übersicht über die zusammengelegten und die neu eingesetzten Gremien findet sich in Anhang 3. Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder in 155 ausserparlamentarische Gremien gewählt. Nicht Bestandteil der Gesamterneuerungswahlen waren diejenigen Gremien, die zwar der Kommissionenverordnung unterstehen und deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode aufweisen. Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 12. 2 Bericht 2.1 Übersicht In den Anhängen 1-5 finden sich Angaben zu denjenigen ausserparlamentarischen Gremien, die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2008-2011 neu eingesetzt, zusammengelegt oder bestätigt wurden. Die Abweichungen von der Kommissionenverordnung und den Weisungen der Bundeskanzlei sowie die entsprechenden Begründungen sind in den Anhängen 6-8 dargestellt. Statistische Übersichten über die Vertretung der Geschlechter und die Verteilung der sprachlichen Zusammensetzungen finden sich in den Anhängen 9 und 10. Sämtliche statistischen Angaben wurden anhand der in der Datenbank der Bundeskanzlei erfassten Gremien berech-1 SR 172.31 2 Vgl. Schlussbericht Bundesverwaltungsreform 2005/2007 REF 05/07 vom 20.12.2007; www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01204/index.html?lang=de# net und basieren auf dem Stand vom 28. November 2007. In Anhang 11 werden Gremien mit Mitgliedern der Bundesversammlung aufgelistet. Abschliessend werden in Anhang 12 auch diejenigen ausserparlamentarischen Gremien aufgeführt,...
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