Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 20042007 gewählten ausserparlamentarischen Gremien
Bundesblatt Nr. 16, 27. April 2004 › Seccion Unica
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Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 20042007 gewählten ausserparlamentarischen Gremien
Bericht
über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2004-2007 gewählten ausserparlamentarischen Gremien vom 5. März 2004 Übersicht Die vierjährige Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endete auf den 31. Dezember 2003. Aus diesem Anlass hat der Bundesrat Ende 2003 die betroffenen Gremien für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2007 neu bestellt. Die Erneuerungswahlen erfolgten erstmals gesamthaft, gestützt auf einen entsprechenden Sammelantrag.Der vorliegende Bericht erfasst alle im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2004-2007 neu bestellten Gremien. Es sind dies einerseits die vom Bundesrat gewählten Behörden- und Verwaltungskommissionen, die Leitungsorgane, die Vertretungen des Bundes sowie die nebenamtlichen Mitglieder der eidgenössischen Rekurskommissionen. Diese Gremien unterstehen der Kommissionsverordnung. Aufgeführt werden ferner die Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien, welche zwar nicht der Kommissionsverordnung unterstehen, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen aber ebenfalls neu bestellt wurden.Insgesamt hat der Bundesrat rund 1700 Mitglieder in 195 Gremien gewählt. Aufgrund der geltenden Kommissionenverordnung (SR 172.31) sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der ihr unterstellten Gremien verschiedene Vorgaben zu beachten. Diese Vorgaben beziehen sich namentlich auf die Anzahl Mitglieder, auf die (ausnahmsweise) Wahl von Mitgliedern der Bundesversammlung und auf eine ausgewogene Vertretung (z.B. der Geschlechter). Abweichungen von den Vorgaben der Kommissionsverordnung sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden. Nach Artikel 20 Absatz 2 der Kommissionenverordnung erstattet die Bundeskanzlei nach den Gesamterneuerungswahlen dem Bundesrat zuhan...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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