Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit

Auszug


Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit

Übersetzung1

Protokoll

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit

Abgeschlossen am 17. September 2002

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Februar 2004

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Italienischen Republik,

nachfolgend die Parteien genannt,

zur Umsetzung des Abkommens vom 10. September 1998

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