Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA (Änderung des Anhangs zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG und des Luftfahrtgesetzes)
Bundesblatt Nr. 24, 21. Juni 2005 › Seccion Unica
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Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA (Änderung des Anhangs zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG und des Luftfahrtgesetzes)
05.046 Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA (Änderung des Anhangs zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG und des Luftfahrtgesetzes) vom 25. Mai 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft: - den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA (Änderung des Anhangs zum Luftverkehrsabkommens Schweiz-EG) - den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Luftfahrtgesetzes. Wir beantragen Ihnen, diesen Beschlüssen zuzustimmen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 25. Mai 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Dies soll durch eine Änderung des Anhangs zum Luftfahrtabkommen mit der EG und mit einer entsprechenden Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) geschehen. Mit der Teilnahme der Schweiz an der EASA und der damit zusammenhängenden Revision des Luftfahrtgesetzes wird ein unumgänglicher Schritt vollzogen, der sich seit Ende der Neunzigerjahre abzeichnete. Nachdem sich die Europäische Gemeinschaft entschieden hatte, eine Europäische Zivilluftfahrtinstitution ins Leben zu rufen, war klar, dass sich die Schweiz einer solchen Entwicklung nicht würde verschliessen können. Die Schweiz, bisher im Rahmen der sogenannten «Joint Aviation Authorities» (JAA) als aktives Mitglied vollständig und gleichberechtigt integriert bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von technischen und operationellen Vorschriften zur Förderung und Harmonisierung der Luftfahrtsicherheit in Europa, sah sich als Nichtmitglied der EU bei der Gründung der EASA mit zwei Optionen konfrontiert: in einem traditionell grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich entweder ihre bisherige, weit fortgeschrittene europäische Integration aufzugeben und damit einen gesamten Wirtschaftssektor dem Risiko der innereuropäischen Isolation preiszugeben; oder aber mit einer frühzeitigen Strategie in Richtung einer Teilnahme an der EASA von Anfang an ein klares Zeichen zu setzen für die Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungen zur Verbesserung der europäischen Flugsicherheit und damit gleichzeitig die bestmögliche Anbindung der Produkte und Dienstleistungen der schweizerischen Luftfahrtindustrie an den europäischen Markt sicherzustellen. Mit der angestrebten Teilnahme der Schweiz an der EASA hat sich der Bundesrat klar zugunsten der zweiten Option entschieden. Die angestrebte Teilnahme der Schweiz an der EASA ist die konsequente Fortsetzung der bisherigen Politik, in der Luftfahrt eine möglichst vollständige europäische Integration der Schweiz anzustreben, wie dies 1999 mit dem Abschluss des bilateralen Luftverkehrsabkommens (LVA) erreicht wurde. Die Teilnahme an der EASA entspricht zudem den Zielen des Bundesrates, die er in seinem Ende 2004 veröffentlichten Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz formuliert hat. Dieser Schritt sichert der Schweiz längerfristig die aktive Mitgestaltung der europäischen Luftfahrtsicherheitsbehörde sowie den uneingeschränkten Zugang zum Markt der europäischen Luftfahrtindustrie. Mit einer weiteren Änderung d...
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