Botschaft zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Auszug


Botschaft zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

06.028

Botschaft

zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

vom 10. März 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am

1. Februar 2003 in Kraft getreten. Damit wurde ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm realisiert, mit dem zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern entstehen sollen. Ziel ist es, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Der dazu vorgesehene erste Verpflichtungskredit beläuft sich auf 200 Millionen Franken über vier Jahre

(1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007).

Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung können diese Finanzhilfen beantragen, wenn sie neu eröffnet werden oder wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen. Ebenfalls eingeschlossen sind Projekte im Bereich der Betreuung in Tagesfamilien. Die Finanzhilfen werden in Form von Pauschalbeiträgen und während höchstens drei Jahren ausgerichtet.

Das mit der Umsetzung des Impulsprogramms beauftragte Bundesamt für Sozialversicherung hat, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, eine Evaluation des Vollzugs und der Auswirkungen der Finanzhilfen durchgeführt. Ziel war, die Wirkung des Impulsprogramms insbesondere in Bezug auf die Anzahl geschaffener Plätze zu eruieren. Das Ergebnis der Evaluation dient als Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung des Impulsprogramms und die Festlegung des zweiten Verpflichtungskredits für die Zeitspanne vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011.

Der Vollzug des Impulsprogramms wurde als gut beurteilt. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Eltern die Betreuungsmöglichkeiten nutzen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen. Dank des Impulsprogramms kann die Zahl der Kinderbetreuungsplätze gesteigert werden. In den ersten vier Jahren können schätzungsweise 13 400 neue Plätze von den Finanzhilfen des Bundes profitieren. Von den verfügbaren 200 Millionen Franken des ersten Verpflichtungskredits werden voraussichtlich maximal 107 Millionen Franken verpflichtet werden, der Rest verfällt.

Der Bu...

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