Dekret über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Finanzdekret)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Dekret über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Finanzdekret)

Dekret

über den Finanzhaushalt der Gemeinden

und der Gemeindeverbände

(Finanzdekret)

Vom 17. März 1981

Der Grosse Rat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 85 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 [1] und § 13 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 [2],beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Dekretes gelten für Einwohner- und Ortsbürgergemeinden sowie sinngemäss für Gemeindeverbände und die weitern dem öffentlichen Recht unterstellten Körperschaften auf Gemeindestufe.

B. Rechnungsführung

§ 2

Umfang

Die Rechnungsführung vermittelt eine klare, vollständige und wahrheitsgetreue Übersicht über die Haushaltführung, das Vermögen und die Verpflichtungen. Zu diesem Zwecke werden die Finanzplanung, der Voranschlag, die Bestandesrechnung, die ...

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